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AGB

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN DER FERIENWOHNUNG Vita e Vino

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Anzahlung geleistet wurde. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises ist bis spätestens 10 Tage nach Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

3. Mietdauer

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.

Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus der Wohnung ist untersagt.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Mülleimer.

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so gelten folgende Stornogebühren:

Bei Stornierungen bis 1 Tag vor Anreise 80 % des Reisepreises,
bei Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise 50 % des Reisepreises,
bei Stornierungen bis 30 Tage vor Anreise 35 % des Reisepreises,
bei Stornierungen bis 45 Tage vor Anreise 20 % des Reisepreises,
bei Nichtantreten der Reise 90 % des Reisepreises.

Wir weisen darauf hin, das es immer sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dieses liegt dann in den Pflichten des Mieters.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. z.B. durch Feuer, Leitungsbruch, Sturm- und Hagelschäden, Überschwemmung o.ä.. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe erstattet.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Vermieter umgehend zu informieren, damit der Schaden möglichst gering gehalten wird.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

9. Rauchen und Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde und Katzen sind nicht gestattet.

Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt.
Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 2000,00 Euro erhoben, da die Räume kernsaniert werden müssen.

Rauchen außerhalb der Wohnung ist in der dafür vorgesehenen überdachten Möglichkeit im Garten erlaubt.
Die Außentür und Fenster sind dabei geschlossen zu halten, damit kein Rauch in die Wohnung ziehen kann.

10. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

11. Hausordnung

Die Mieter und Vermieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Rundfunk-, Fernseh-, Phonogeräte, sowie Handys und Laptops sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Bad Dürkheim zuständig.